Reiseunternehmen der Sharing Economy haben in jüngster Zeit die Aufmerksamkeit staatlicher Regulierungsbehörden auf sich gezogen, da diese Unternehmen schnell gewachsen sind, weil die Gesetzgeber in einigen Ländern keine Notwendigkeit sahen, irgendeine Art von Rechtsrahmen zur Regulierung ihres Verhaltens zu schaffen. Doch das hat sich allmählich geändert, wie die jüngsten Maßnahmen New Yorks zeigen. Die Stadt New York, in der die Sharing Economy nach dem Motto „Don’t Ask, Don’t Tell“ betrieben wird, hat beschlossen, Hausbesitzer, die ihre Häuser kurzfristig an Urlauber vermieten, strafrechtlich zu verfolgen und mit Geldstrafen zu belegen. Die gesetzliche Regulierung der Sharing Economy in New York City ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch die Regierungen anderer Städte wie Berlin und Spanien prüfen ähnliche Gesetze. In einigen Märkten erwägen die Regierungen ein Verbot kurzfristiger Vermietungen, und jeder hat für sein Verbot unterschiedliche Gründe. In Spanien reichen schriftliche Gesetze zur kurzfristigen Vermietung bis in die Mitte der 1990er Jahre zurück. Der Gesetzestext wird derzeit von einem Verband aus Vertretern der vier spanischen Regionen überarbeitet, der Informationen sammelt, um über die Zukunft des Ferienvermietungssektors in Spanien zu entscheiden. Der Hauptgrund für die oben genannten Maßnahmen der spanischen Regierung besteht darin, dass mehr Eigenheimbesitzer ihre Einkünfte offenlegen und Einkommensteuer zahlen müssen. Die Hotelbranche übt jedoch weiterhin Druck aus und droht, es Eigenheimbesitzern praktisch unmöglich zu machen, ihre Immobilien kurzfristig zu vermieten. Berliner Ferienvermietungssektor Anders als in Spanien übt der Berliner Landtag Kritik an den steigenden Miet- und Immobilienpreisen für die Anwohner, da die Zahl der Ferienwohnungen rapide zunimmt. Da es in Berlin über vier Millionen Privatwohnungen gibt, von denen nur 12.000 ausschließlich der Ferienvermietung dienen, ist die Sicht des Gesetzgebers eher eng. Tatsächlich hat die boomende Wirtschaft viele Arbeitssuchende nach Berlin gelockt, sodass die Mieten natürlich steigen werden. Offiziellen Zahlen zufolge wächst die Bevölkerung Berlins jährlich um 40.000 Menschen, was der eigentliche Grund für den Anstieg der Ferienwohnungsmieten ist. Da in diesem Jahr die Bundeskanzlerwahl stattfindet, ist die lokale Regierung der Ansicht, dass es besser sei, die Schuld auf ausländische Touristen zu schieben, die kein Wahlrecht haben, als ihre eigenen Mängel beim Wohnungsbau und der Entwicklung der Infrastruktur einzugestehen. Neben den Webseiten für Ferienwohnungen sind auch andere Unternehmen, die das Modell der Sharing Economy nutzen, mit staatlichen Regulierungsproblemen konfrontiert. Einer davon ist Uber, ein schnell wachsendes Startup für Mitfahr-Apps, das in den USA ebenfalls mit rechtlichen Problemen konfrontiert war. Sind staatliche Regulierungsbehörden kurzsichtig? Die Regierung muss erkennen, dass die Sharing Economy eine seltene Chance darstellt, die einem schwächelnden Markt Wachstum bescheren kann. Und dieses Wachstum muss die Regierung dringend erreichen. Einige Regierungen sind sich dessen bewusst. Während New York City beschlossen hat, kurzfristige Vermietungen zu verbieten, sind sich Amsterdam und Paris des Werts des Sharing-Economy-Modells bewusst und versuchen, vernünftigere gesetzliche Regelungen zu schaffen. Anstatt der gesamten Sharing Economy den Rücken zu kehren, definieren Amsterdam und Paris die Grenzen des Modells, um sicherzustellen, dass das damit verbundene Wachstum insgesamt positive Auswirkungen hat. Wir bei HouseTrip unterstützen Regierungen nachdrücklich dabei, klare und vernünftige Gesetze zu erlassen, die auf den insgesamt positiven Auswirkungen der Sharing Economy basieren. Wenn es um Ferienwohnungen geht und der Immobilienmarkt in bestimmten Reisezielen einem steigenden Preisdruck ausgesetzt ist, könnten die Regierungen beschließen, die Zahl der „speziell für Ferienwohnungen“ (Objekte, die ausschließlich Reisenden zur Verfügung stehen) zu begrenzen. Wir empfehlen jedoch nicht, dass die Regierungen Hauseigentümer daran hindern, Reisenden kurzfristige Mietdienstleistungen für Erst- und Zweitwohnungen anzubieten. Per Definition handelt es sich bei Erst- und Zweitwohnsitzen um Häuser, in denen die Eigentümer mindestens einige Wochen im Jahr wohnen. Selbst wenn die Regierung ein Verbot der kurzfristigen Vermietung von Erst- und Zweitwohnungen verhängt, werden diese Häuser nicht auf den langfristigen Markt zurückkehren. Deshalb sind wir der Meinung, dass es für die Regierung absolut nicht notwendig ist, diese Häuser leer stehen zu lassen, wenn niemand darin wohnt. In der Sharing Economy werden wir weiterhin mit Legitimitätsproblemen konfrontiert sein. Der Schlüssel wird darin liegen, welche Regierungen Wege finden, das Modell der Sharing Economy zum Erfolg zu führen und voranzubringen, und welche Regierungen nicht bereit sind, sich die Zeit zu nehmen, dieses Modell zu verstehen, oder sich dafür entscheiden, Zugeständnisse an Hotels und Eigeninteressen zu machen und so letztlich die gesamte Sharing Economy zu ersticken. über: traveldaily |
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