kürzlich Amt für öffentliche Sicherheit der Stadt Dangyang, Stadt Yichang, Provinz Hubei Polizeibeamter der Polizeistation Banyue Bei der Arbeit entdeckt Der Gemüsegarten eines Bauern Verdacht auf Drogenpflanzen Gemischt mit anderen Grüns Nachdem der Besitzer des Gemüsegartens, Herr Li, befragt wurde Tu so, als wärst du verwirrt „Ich dachte, es wäre Chrysantheme!“ „Du bist ein Mohnsetzling!“ Als Li sah, dass er entlarvt war, wechselte er das Thema „Ich meine, das sieht nicht wie eine Chrysantheme aus!“ Die Polizei vernichtete 38 Drogenfabriken vor Ort „Sie wissen nicht, was Sie in Ihrem eigenen Garten anbauen?“ Nach einer weiteren Befragungsrunde Li gestand schließlich Einmal hat er am Straßenrand eine geschrumpfte Fruchtschale aufgelesen. Erkenne es als Mohnschale Ich habe ein paar übrig gebliebene Samen herausgesucht. Möchten Sie die jungen Setzlinge nach dem Pflanzen essen Um nicht von der Polizei erwischt zu werden Bewusste Zwischenpflanzung Aber ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich dem Gesetz nicht entkommen könnte, egal wie gut ich plante. Angesichts Lis guter Haltung beim Eingeständnis der Schuld Die Anzahl der gepflanzten Mohnsetzlinge überschreitet nicht 500 Am 1. Februar verhaftete die Polizei Li Eine Geldstrafe von 200 Yuan Das Auftreten einiger Arzneipflanzen Es ist in der Tat ähnlich wie Gemüse Welche Eigenschaften haben gängige Arzneipflanzen? Wie kann man unterscheiden? erinnern Wenn jemand beim Anbau von Drogenpflanzen erwischt wird Bitte rufen Sie sofort die 110 an, um zu melden Gesetzliche Haftung für den illegalen Anbau von Drogenrohstoffen 1. Gemäß Artikel 71 des Strafgesetzes der öffentlichen Sicherheitsverwaltung der Volksrepublik China: Wer illegal weniger als 500 Mohnpflanzen oder eine kleine Menge anderer Rohdrogenpflanzen anpflanzt, wird für mindestens 10 Tage und höchstens 15 Tage inhaftiert und kann mit einer Geldstrafe von höchstens 3.000 Yuan belegt werden. Wenn die Umstände relativ geringfügig sind, wird er für höchstens fünf Tage inhaftiert oder mit einer Geldstrafe von höchstens 500 Yuan belegt. 2. Artikel 351 des Strafgesetzes der Volksrepublik China lautet: Wer illegal mehr als 500, aber weniger als 3.000 Mohnpflanzen oder eine große Anzahl anderer Drogenrohpflanzen anbaut, wird zu einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren, strafrechtlicher Haft oder öffentlicher Überwachung verurteilt und zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt. Wer illegal mehr als 3.000 Schlafmohnpflanzen oder eine große Anzahl anderer Drogenrohpflanzen anbaut, wird zu einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren verurteilt und zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt oder sein Eigentum wird beschlagnahmt. Wer illegal Mohn oder andere Drogenrohstoffe anbaut und diese vor der Ernte freiwillig vernichtet, bleibt von der Strafe verschont. |
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