Vor kurzem hat die staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen eine „Mitteilung zur Nichtinstallation von Internet-TV-Client-Software, die über den Geltungsbereich hinausgeht“ herausgegeben. Die Bekanntmachung besagt, dass jede Organisation, die nicht über eine Lizenz für integrierte Internet-TV-Dienste und Internet-TV-Inhalte verfügt, keine Software-Clients zur Installation in Internet-TV-Terminalprodukten starten oder bereitstellen darf. Diejenigen, die bereits Internet-TV-Geschäfte über den Rahmen hinaus betrieben haben, werden die Situation unverzüglich korrigieren. Die Bekanntmachung verlangt außerdem, dass die Provinzämter in ihrem Zuständigkeitsbereich umfassende Selbstinspektionen der Internet-Audio-Video-Programmdiensteinheiten durchführen. Die Veröffentlichung dieser Mitteilung bedeutet auch, dass sich die Korrekturmaßnahmen der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen in der Internet-TV-Branche von der Lizenzierung auf Inhalts- und Softwareanbieter verlagert haben. Bao Ran, ein Experte der Radio- und Fernsehbranche, erklärte, dass die betreffenden Unternehmen bei der Beantragung entsprechender Lizenzen und audiovisueller Lizenzen ihre Anträge bei den Radio- und Fernsehabteilungen der Provinz einreichen und die Radio- und Fernsehabteilungen der Provinz sich dann an die Generalverwaltung wenden. Gemäß den Vorschriften zur Zuständigkeitsverwaltung müssen die Rundfunk- und Fernsehabteilungen der Provinzen auch Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren. Daher ist es normal, dass die Radio- und Fernsehabteilungen der Provinzen in die Selbstkontrolle eingreifen. Nach Informationen von Sohu IT haben die betreffenden Online-Video-Websites und Videosoftware-Hersteller bis heute noch keine von der übergeordneten zuständigen Abteilung ausgestellte Korrekturmitteilung für die Installation über den Umfang hinaus erhalten. Allerdings prüfen auch verschiedene Video-Websites nach entsprechenden Hinweisen aus den Medien entsprechende Gegenmaßnahmen. Nachdem Sohu IT Informationen von mehreren großen Video-Websites und einigen Anbietern von Video-Aggregationssoftware gesammelt hatte, fasste das Unternehmen seine Reaktionsstrategien wie folgt zusammen: 1. Die Entwicklung von Video-Apps wird durch die Veröffentlichung einer solchen Mitteilung durch die Generalverwaltung nicht gestoppt Frühere Daten zeigten, dass etwa 80 % der Heimanwendungen videobezogen sind. Video-Websites werden die OTT-Videobranche nicht aufgeben, nur weil die staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen ihre Aufsicht über die Branche verstärkt. Da derzeit fast alle Smart-TVs und OTT-Set-Top-Boxen das Android-System verwenden, wird die Video-App für Android verständlicherweise noch für die TV-Seite angepasst. Da die Staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen nur für die Aufsicht des Fernsehbereichs zuständig ist, wurde die Entwicklungsdynamik von Video-Websites und Videoaggregationssoftware auf der mobilen Seite nicht beeinträchtigt. 2. Verschiedene Video-App-Software wird weiterhin vorinstalliert sein Allerdings haben integrierte Broadcast-Steuerungsplattformen im Allgemeinen Anwendungen von Drittanbietern und Video-Apps in OTT-Boxen offline genommen. Derzeit können herkömmliche Boxenhersteller jedoch nur sicherstellen, dass die Boxen, die das Werk verlassen, den gesetzlichen Anforderungen der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen entsprechen. Nachdem Lizenzgeber und Box-Hersteller keine Video-Websites und andere Software mehr vorinstallieren, verstärken diese Hersteller auch weiterhin die Zusammenarbeit mit verschiedenen Offline-Kanälen, Foren, App-Stores und anderen Kanälen. Über Drittanbieterkanäle kann die OTT-Set-Top-Box mit vorinstallierter relevanter Software im endgültigen Link neu installiert werden. 3. Ermutigen oder schulen Sie Benutzer, die App selbst zu installieren Allerdings haben die regulären OTT-Set-Top-Boxen eine große Anzahl von Anwendungen gelöscht, die den Anforderungen der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen nicht entsprechen. Da diese Boxen jedoch das offene Android-System verwenden, wurde den Benutzern die Berechtigung zur Installation eigener Anwendungen nicht entzogen. Laut Sohu IT vermitteln viele Unternehmen ihren Benutzern derzeit generell die Vorstellung, dass eine OTT-Set-Top-Box eigentlich ein Computer sei und die Benutzer alle gewünschten Anwendungen installieren könnten. Darüber hinaus gibt es im Internet zahlreiche Tutorials von „Drittanbietern“, ROOT-Software usw., mit denen Benutzer kostenlos ROOT-Berechtigungen für Set-Top-Boxen erhalten und Anwendungen installieren können. Informationen von Sohu IT zufolge umgehen auch einige Video-Websites die Vorschriften der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen, indem sie diese umsetzen, um ihren Marktanteil im TV-Bereich wieder zu festigen. Um politische Risiken zu vermeiden, hat sich Tencent natürlich vorübergehend aus dem TV-Wettbewerb zurückgezogen, indem es seine TV-Dienste eingestellt hat. Wu Chunyong, ein Experte der Radio- und Fernsehbranche, ist davon überzeugt, dass die Aufsicht der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen über die OTT-Branche immer detaillierter werden wird und dass Videounternehmen ihre Aktivitäten rechtzeitig und gemäß den bestehenden Spielregeln umstrukturieren müssen, um ihren Wettbewerbsvorteil zu behalten. Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018. |
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