Der Weg zur Kommerzialisierung von Drohnen: Ist es für E-Commerce-Unternehmen vertretbar, sie zur Warenlieferung einzusetzen? Auf der CES-Messe, die im Januar im US-amerikanischen Las Vegas stattfand, kam fast die Hälfte der 14 Aussteller im Drohnenbereich aus China. Drohnen von DJI Innovations aus Shenzhen sind unter europäischen und amerikanischen Enthusiasten mittlerweile wohlbekannt. Seit dem letzten Jahr ist das Interesse an Drohnen in China rasant gestiegen und es scheint in Mode zu sein, über Drohnen zu sprechen. Der Vorschlag von Wang Feng und die erste Drohnenlieferung von Taobao haben Drohnen in den letzten Tagen zu einem heißen Thema gemacht. Doch nun scheint es, dass es sich hierbei noch um einen sehr kleinen Kreis handelt und Drohnenprodukte noch weit davon entfernt sind, das Stadium der Unterhaltungselektronik zu erreichen. Auch wenn es nicht überraschend ist, eine Drohne für einen Heiratsantrag zu verwenden, ist es doch etwas schwierig, sie tatsächlich für die Warenlieferung und den anschließenden kommerziellen Einsatz zu verwenden. Der erste ist die Kostenfrage, die nicht nur die Frachtkosten betrifft, sondern auch die Abschreibung der Arbeitskräfte einschließt. Der Betrieb von Drohnen erfordert professionelle Hilfe und wenn man sich den Drohnenlieferprozess von Taobao in Peking letzte Woche ansieht, ist es unmöglich, im Wohnzimmer auf dem Sofa zu sitzen und zuzusehen, wie die Drohne mit dem Paket langsam auf dem Balkon landet. Tatsächlich muss der Kurier das Paket nach der Ankunft der Drohne noch zur Unterschrift an den Kunden übergeben. Durch die Serienfertigung lassen sich die Stückkosten senken. Bei der Expresslieferung per Drohne sind mindestens zwei Personen erforderlich, um jeweils ein Paket auszuliefern, was offensichtlich nicht wirtschaftlich ist. Stellen Sie sich vor, Drohnen könnten nicht nur für die Lieferung von Massengütern, sondern auch für die Lieferung individueller Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden und diese Liefermethode selbst wäre eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung. Dann ließen sich möglicherweise neue Umsätze erzielen. Darüber hinaus gibt es Obergrenzen hinsichtlich der Akkukapazität, des Ladegewichts und der Schwebezeit der Drohne. Am Beispiel der vorherigen Drohne von Amazon lässt sich sagen , dass sie Pakete mit einem Gewicht von maximal 5 Pfund (ca. 2,27 Kilogramm) transportieren kann und die Flugzeit etwa 25 Minuten beträgt. Tatsächlich liegen die Zentrallager der Expresslieferdienste in Städten wie Peking und Shanghai meist in den Vororten. Wenn Drohnen für die Direktlieferung an Nutzer in über 20 Kilometer entfernten zentralen Gebieten eingesetzt werden, kann dies für die Flugzeuge schwierig sein. Einige Branchenkenner haben daher vorgeschlagen, dass es sinnvoller sein könnte, zunächst die Drohnenlieferung von einem zentralen Lager an verschiedene Filialen zu testen. In den vergangenen zwei Tagen ist ein interessantes Phänomen aufgetreten: Die meisten Expresslieferanten und Drohnenhersteller reagierten auf Interviewanfragen von Reportern mit den Worten: „Wir möchten jetzt nicht interviewt werden“ oder: „Es sind zu viele Probleme damit verbunden und es ist nicht angebracht, darauf zu antworten.“ Angesichts ihrer allgemeinen Tendenz, eine übermäßige Präsenz zu vermeiden, sind Branchenkenner in dieser Hinsicht tatsächlich besorgt und befürchten, dass die Regulierungsbehörden dieser aufstrebenden Branche die Guillotine auferlegen werden. Am Beispiel des Taobao-Tests wurde der gesamte Lieferprozess außerhalb der Fünften Ringstraße durchgeführt. Es wurde gesagt, dass der zuvor ausgewählte Lieferort das Gebiet innerhalb der Fünften Ringstraße umfasste, die Lieferung aus vorübergehenden Kontrollgründen jedoch auf das Gebiet von Tongzhou beschränkt war. Zwar seien Flüge in einer Höhe unter 100 Metern und innerhalb eines Sichtfeldes von 500 Metern genehmigungsfrei, doch habe die Regulierungsebene bislang keine klare und zielgerichtete „rote Linie“ gezogen. Taobao hatte zuvor in einem Interview mit einem Reporter von China Business News erklärt, dass es keine Pläne zur späteren Kommerzialisierung der Drohnenlieferung gebe. Sogar in den Vereinigten Staaten, wo Drohnen weiter verbreitet sind, haben die Regulierungsbehörden dem kommerziellen Einsatz von Drohnen bisher keine Nachsicht gezollt. Bereits Ende 2013 hatte der internationale E-Commerce-Riese Amazon den Drohnenlieferplan PrimeAir vorgestellt und das Unternehmen treibt aktiv die Forschung zu entsprechenden Geschäftsfeldern und Technologien voran, die es ermöglichen, dass Drohnen und Lieferfahrzeuge zusammenarbeiten, um Pakete in höchstens 30 Minuten an Kunden auszuliefern und so die Kommerzialisierung voranzutreiben. Die Federal Aviation Administration (FAA) hat Amazons Drohnenplan jedoch nicht genehmigt. So wurde kürzlich der Einsatz von Drohnen zur Überwachung des Pflanzenwachstums und von Immobilienfirmen zum Fotografieren von Häusern zugelassen. Zudem wurde BP die Genehmigung erteilt, in unbebauten Gebieten Alaskas kommerzielle Drohnen zur Überwachung von Ölbohrplattformen und Pipelines einzusetzen, die nichts mit Expresslieferungen zu tun haben. Wang Xiaoxing, Analyst bei Analysys International, sagte gegenüber China Business News, dass die Drohnenlieferung aus technologischer Sicht eine potenzielle Entwicklungsrichtung für die Logistik der Zukunft darstelle. Dies sei einer der Gründe, warum E-Commerce- und Logistikunternehmen aktiv damit experimentierten. Wenn es jedoch um die Kommerzialisierung geht, ist es immer noch schwierig. Einerseits sind Drohnen technisch nicht in der Lage, die für eine Kommerzialisierung erforderliche Präzision, Effizienz und niedrigen Kosten zu erreichen. Andererseits liegt das Mitspracherecht in der Frage „Ob es fliegen kann“ nicht in den Händen von Express- und E-Commerce-Unternehmen und muss von den Genehmigungsbehörden gelockert werden. Der Anwendungsbereich von Drohnenprogrammen ist derzeit sehr breit gefächert und umfasst unter anderem Luftbildfotografie, Landwirtschaft, Immobilien, Brandbekämpfung, WLAN-Hotspots, Linienüberwachung, Vermessung und Kartierung, Wildtierschutz usw. Bis zur Kommerzialisierung von Drohnen in den Bereichen Logistik und Lieferung ist es dagegen noch ein weiter Weg. Es scheint, dass ein Heiratsantrag per Drohne zuverlässiger sein könnte als das Versenden eines Pakets. Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit, doch es drohen zunehmend Probleme. Drohnen sind zwar nicht mehr länger auf militärische Zwecke beschränkt, haben sich jedoch zu unterschiedlichsten Formen und Größen entwickelt und werden in großen Mengen versandt. Auf der diesjährigen CES im US-amerikanischen Las Vegas sahen Reporter eine Reihe kommerzieller Drohnen von Herstellern aus aller Welt, darunter große und robuste Drohnen, die von Amazon für Expresslieferungen verwendet werden, und Minidrohnen in Spielzeuggröße, die weniger als 150 Dollar kosten. Trotz der zunehmenden Zahl industrieller Anwendungsszenarien schwebt über der Drohnenbranche jedoch weiterhin ein dunkler Schatten: Es fehlt an der endgültigen Festlegung relevanter Gesetze und Vorschriften, etwa zur Drohnenüberwachung und zu entsprechenden Standards. Es gibt keine klaren Regelungen zur Startgenehmigung In den letzten Tagen wurde die Nachricht, dass Taobao Drohnen zur Paketzustellung einsetzt, im Internet heiß diskutiert. Tatsächlich fand am nächsten Tag eine kleine Arbeitssitzung der Flugsicherung mit Beteiligung mehrerer Parteien statt. Thema war die Untersuchung und Aufklärung des Taobao-Vorfalls sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Drohneneinheiten. Während des Treffens nahmen Vertreter der Pekinger Luftwaffe, der Zivilluftfahrt, des städtischen Amtes für öffentliche Sicherheit, des Korps für öffentliche Sicherheit, der Pressestelle, der chinesischen AOPA und der Expresszustellbranche an der Diskussion teil. Dem im Anschluss verbreiteten Inhalt des Treffens zufolge hatte die Brigade für öffentliche Sicherheit bereits den „gesamten Flugverlauf“ dieses Tages überprüft und darauf hingewiesen, dass dieses Verhalten Sicherheitsrisiken berge. Die Pekinger Luftwaffe erklärte, sie habe von dem Vorfall keine Kenntnis gehabt, da der Flug nicht als Flugaktivität galt und nicht den geltenden Flugkontrollvorschriften für Drohnenflüge entsprach. Die Flugüberwachung von Drohnen befindet sich in China noch in einem relativ vagen Stadium, da der Luftraum in geringer Höhe noch nicht geöffnet ist. Gemäß den „Maßnahmen zur Verwaltung des zivilen Drohnenflugverkehrs“ der Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China vom 26. Juni 2009 ist festgelegt, dass „Einheiten und Einzelpersonen, die zivile Drohnenaktivitäten organisieren und umsetzen, die Einrichtung und Nutzung des Luftraums gemäß den „Allgemeinen Flugkontrollvorschriften der Luftfahrt“ und anderen Vorschriften beantragen und Flugaktivitätsmanagement- und Flugverkehrsdienste akzeptieren müssen.“ Dies bedeutet auch, dass zivile UAV-Flüge in den Geltungsbereich der allgemeinen Luftfahrt einbezogen werden sollten. Allerdings ist nicht klar, welches Genehmigungsverfahren UAVs für tägliche Flüge durchlaufen müssen. Das Drohnenpilotendokument von 2013 war relativ spezifisch und unterteilte Drohnen in vier Typen: Mikro-, Leicht-, Klein- und Großdrohnen. Es erläuterte das Management verschiedener Drohnenpiloten in isolierten und integrierten Lufträumen. Am 30. April 2014 wurde die Qualifikationsverwaltung für Drohnenpiloten, die andere Drohnen als Mikrodrohnen innerhalb der Sichtweite und Drohnen außerhalb der Sichtweite in isolierten Lufträumen betreiben, an die chinesische AOPA übergeben. Die oben erwähnte China AOPA, deren vollständiger Name „Aircraft Owners and Pilots Association of China“ lautet, ist eine Organisation der Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China, die befugt ist, die Drohnenindustrie zu verwalten. Ein Insider der AOPA verriet Reportern, dass das entsprechende Antragsverfahren für Drohnenflüge derzeit ausgearbeitet werde und voraussichtlich Mitte dieses Jahres veröffentlicht werde. Auch wenn entsprechende Regelungen erlassen werden, ist noch unklar, ob in Zukunft eine ausreichende menschliche Aufsicht gewährleistet sein wird. Auch in den USA bereitet die Drohnenregulierung Kopfzerbrechen. Im Jahr 2012 verabschiedete der Kongress einen Antrag, der die Federal Aviation Administration (FAA) dazu verpflichtete, die Verwaltungsvorschriften für nichtmilitärische Drohnen bis 2015 zu verbessern. Doch erst im vergangenen Jahr begann man, die Fluggebiete für Drohnen zu lockern. Im vergangenen September gestattete die FAA der Film- und Videoindustrie den Einsatz von Drohnen. Später erhielten auch Unternehmen aus Bereichen wie Immobilienfotografie, Landwirtschaftsüberwachung und Luftaufnahmen sowie Ölfeldern die Erlaubnis. Der E-Commerce-Riese Amazon hofft sogar, von der US-Regierung Hilfe zu bekommen, um eine Genehmigung für Drohnen-Flugtests innerhalb der USA zu erhalten. Amazon habe aufgrund der Beschränkungen für den Drohneneinsatz in den USA Testflüge in Innenräumen und anderen Ländern durchgeführt, erklärte das Unternehmen in seinem Brief an die FAA. Viele Unternehmen sind der Ansicht, dass die USA auf dem mehrere zehn Milliarden Dollar schweren Drohnenmarkt hinter andere Länder zurückfallen werden, wenn sie nicht schnellstmöglich Regeln für kommerzielle Drohnenflüge einführen. Kapital strömt herein, aber es fehlen technische Standards Auch wenn die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen noch nicht klar sind, gibt es bereits viele Investoren und sogar börsennotierte Unternehmen, die sich für den Drohnenmarkt interessieren. Auf dem Kapitalmarkt hat Shandong Mining Machinery (002526.SZ), das sich hauptsächlich mit Maschinen für Kohlebergbau und Baustoffe beschäftigt, eine Investition von 41 Millionen Yuan angekündigt, um in einem Joint Venture mit dem leitenden Ingenieur Zhang Fusheng von Zhuhai Xingyu Aviation Technology Co., Ltd. ein Unternehmen zur Herstellung von leichten Mehrzweck-UAVs mit kurzem Start und Landung zu gründen. Außerdem hat der Guss- und Schmiedehersteller Tongyu Heavy Industry (300185.SZ) angekündigt, dass seine Tochtergesellschaft Changzhou Haijie Metallurgical Machinery Manufacturing Co., Ltd. und das 27th Institute of China Electronics Technology Group Corporation eine Projektkooperation in den Bereichen UAV-Forschung und -Entwicklung sowie -Herstellung, bemannte Flugzeuge und UAV-Systemanwendungen durchführen werden. Darüber hinaus haben viele private Unternehmen begonnen, bei der Entwicklung von Drohnen mit Universitäten oder Forschungsinstituten zusammenzuarbeiten. Die Investitionen liegen dabei oft im dreistelligen Millionenbereich. Fengfan Co., Ltd. (601700.SH) ist eines davon. Im März 2013 investierte das Unternehmen gemeinsam mit der Northwestern Polytechnical University Changshu Research Institute Co., Ltd., Changshu United Aircraft Model Co., Ltd. und der natürlichen Person Zhang Wei in die Gründung eines Joint Ventures, an dem Fengfan 40 % der Anteile hielt und der größte Anteilseigner war. Gleichzeitig war es das einzige Unternehmen unter den Anteilseignern, das keine Erfahrung mit Drohnen hatte. Zuvor verfügte die Northwestern Polytechnical University bereits über langjährige Technologie und Erfahrung in der Entwicklung militärischer Drohnen. Zhang Wei war eine führende Persönlichkeit auf diesem Forschungsgebiet, während Changshu United Aircraft Model Co., Ltd. bereits seit vielen Jahren im Bereich der Verbundwerkstoffe und der Herstellung von UAV-Gehäusen tätig war. Den neuesten Nachrichten, die der Reporter von Fengfan Co., Ltd. erfuhr, zufolge wurden die von der Firma entwickelten Drohnen an das Changshu Public Security Bureau für tägliche Patrouillen verkauft und ein Unternehmen aus Shandong nutzt sie für Drohnenfahrtraining. Das Unternehmen verhandelt außerdem mit bestehenden Kunden wie State Grid über den Einsatz von Drohnen zur Inspektion von Hochspannungsleitungen. Nach Ansicht von Fengfan Co., Ltd. gibt es neben den unklaren Regulierungsstandards auf dem Markt für zivile Drohnen in China jedoch auch noch keine verbindlichen technischen Qualitätsstandards, was die Wettbewerbsschwelle für inländische zivile Drohnen in gewissem Maße gesenkt hat. „Beispielsweise haben sich einige Modellflugzeughersteller durch den Kauf von Flugsteuerungssystemen zu Drohnenherstellern ‚aufgerüstet‘. Solche Unternehmen verfügen nicht über eigene Kerntechnologien und können die Leistung und Indikatoren der von ihnen hergestellten Drohnen, wie beispielsweise die Flugzeit, nur schwer garantieren. Dennoch haben sie begonnen, einen gewissen Marktanteil zu erobern.“ Dies scheint eine weitere Frage aufzuwerfen: Was sollten wir tun, wenn technologische Entwicklung und Innovation mit dem aktuellen System in Konflikt geraten? „Die neue wissenschaftliche und technologische Revolution ist nicht nur eine Feuertaufe der Innovationsfähigkeit, sondern auch ein Test für die Wissenschafts- und Technologiepolitik.“ Ein Mitglied der Chinesischen Akademie der Ingenieurwissenschaften forderte die Regierung einst dazu auf, bei der Implementierung und Anwendung unabhängiger Innovationstechnologien aktive Maßnahmen zu ergreifen, die Unterstützung und Koordination zu verstärken, die Anreizmechanismen zu verbessern und das politische Umfeld zu verbessern, um die kontinuierliche unabhängige Innovation der Unternehmen zu schützen, anstatt sie mit einem Schlag zu töten. Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018. |
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