Warum applaudierte in China niemand, als Apple der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden wurde?

Warum applaudierte in China niemand, als Apple der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden wurde?

Vorne steht:

Hat das iPhone das Erscheinungsbild inländischer Mobiltelefone kopiert?

Dies dürften „gute Nachrichten“ sein, die sowohl die inländischen Mobiltelefonhersteller als auch die breite Öffentlichkeit aufmuntern werden.

Überraschenderweise kamen jedoch viele Menschen nicht zusammen, um diese Entscheidung der Verwaltungsvollstreckung zu „bejubeln“, sondern warteten stattdessen auf die weitere Überprüfung durch das Gericht.

Dies zeigt auch, dass viele Menschen Zweifel daran haben, ob das iPhone 6 das Design inländischer Mobiltelefone kopiert oder das Erscheinungsbild inländischer Mobiltelefone verletzt hat.

Dies liegt einerseits an dem „vorgefassten“ innovativen Image von Apple in den Köpfen der Öffentlichkeit. Andererseits zeigt dies auch, dass es bei inländischen Mobiltelefonen noch keine auffälligen optischen Designs gibt und dass das gängige Design von Smartphones völlig auf den Kopf gestellt wurde.

„Anordnung, den Verkauf von iPhone 6 und iPhone 6 Plus einzustellen.“

Kürzlich fällte das Amt für geistiges Eigentum von Peking eine Entscheidung im Streit um eine Geschmacksmusterverletzung bezüglich des Mobiltelefons (100C) (Patentnummer: ZL201430009113.9) (Amt für geistiges Eigentum von Peking (2016) Nr. 854-16) und forderte Zhongfu Telecom und Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd. auf, den Verkauf bzw. das Versprechen des Verkaufs der beiden oben genannten Mobiltelefone einzustellen bzw. den Verkauf einzustellen.

Eine Zeit lang war die Anordnung, den Verkauf des iPhone 6/6plus einzustellen, ein heißes Thema in der Öffentlichkeit.

Apple antwortete darauf, dass das Unternehmen im vergangenen Monat wegen der Entscheidung des Unternehmens eine Verwaltungsklage gegen das Amt für geistiges Eigentum in Peking eingereicht habe und dass die Produkte iPhone 6 und iPhone 6 Plus auf dem chinesischen Markt weiterhin normal verkauft würden.

Überraschenderweise war dies das erste Mal, dass ein inländischer Mobiltelefonhersteller Apple in Sachen „Erscheinungsbild“ herausforderte und vorübergehend gewann, aber es schien nicht viele Leute in China zu geben, die ihm applaudierten.

Ist Apples „Wasserarmee“ zu mächtig oder versteht die Öffentlichkeit die Entscheidungen der zuständigen Abteilungen nicht vollständig?

Wurde also im Hinblick auf den durch „Mobile Phone (100C) (Patent Nr.: ZL201430009113.9)“ ausgelösten Designverletzungsstreit bei iPhone6/6plus auf Kreativität oder handwerkliches Können zurückgegriffen? Stellt dies eine Verletzung dar? Ist die Anordnung zum Verkaufsstopp des iPhone 6/6plus in Kraft getreten?

Patentanmeldung: Die Designanmeldung für das iPhone 6 erfolgte später als die für Mobiltelefone (100C).

Am 9. September 2014 brachte Apple das iPhone 6 offiziell auf den Markt. Die Anmeldung zum Designpatent für das iPhone 6 erfolgte jedoch offensichtlich schon vorher.

Laut Informationen auf der Website des US-Patentamts hat Apple am 5. Mai 2014 in den USA einen Antrag auf ein Designpatent für das iPhone 6 mit dem Titel „Elektronisches Gerät“ (Patentnummer: USD731481) eingereicht.

Anschließend reichte Apple am 31. Oktober 2014 in China einen Antrag auf ein Designpatent für das iPhone 6 ein.

Anmeldetag des im Verfahren in Rede stehenden Geschmacksmusters „Mobiltelefon (100C)“ (Patentnummer: ZL201430009113.9) ist der 13. Januar 2014.

Ausgehend vom Zeitpunkt der Designanmeldung ist daher sowohl in den USA als auch in China der Zeitpunkt der Designpatentanmeldung für das iPhone 6 später als für „Mobile Phone (100C)“.

Der größte Unterschied zwischen dem von Shenzhen Baili Marketing Service Co., Ltd. eingereichten Designpatent „Mobile Phone (100C)“ und anderen Designpatenten für Mobiltelefone aus derselben Zeit besteht darin, dass die Seite des Mobiltelefons (einschließlich der oberen, unteren, linken und rechten Seite) das Konzept des „Bogendesigns“ übernimmt, wodurch es in Bezug auf Haptik und Aussehen runder aussieht.

Auch im Vergleich zu anderen iPhone-Serien ist dieses „Bogendesign“ eine der größten Verbesserungen bzw. Veränderungen im Erscheinungsbild des iPhone 6.

Können wir also daraus schließen, dass das iPhone 6 das Design von „Mobile Phone (100C)“ kopiert oder verletzt hat, weil die Anmeldung zum Designpatent für das iPhone 6 später eingereicht wurde als die von „Mobile Phone (100C)“?

Gebogenes Design: Apple reichte bereits 2013 einen ähnlichen Antrag ein

Tatsächlich lässt sich aus dem an den Seiten bzw. vier Seiten des Mobiltelefons verwendeten „Bogendesign“-Konzept kaum einfach folgern, dass das iPhone das Erscheinungsbild des „Mobile Phone (100C)“ kopiert oder beeinträchtigt hat.

Bereits am 11. März 2013 meldete Apple in China ein Designpatent mit dem Namen „Electronic Device“ an (Patentnummer: CN302504474S). Neben der Beibehaltung des üblichen strukturellen Layouts des iPhone auf der Vorderseite ist die größte Änderung bei diesem Design im Vergleich zu Produkten wie dem iPhone 4 die Verwendung des „Bogendesign“-Konzepts an den Seiten oder rund um das Telefon.

Im Gegensatz zum iPhone 6 erreichte das seitliche bzw. umgebende Erscheinungsbild dieses Telefons damals jedoch kein 360-Grad-„Bogendesign“.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass im Designverletzungsstreit, in dessen Folge der Verkauf des iPhone 6 eingestellt wurde, das Design des „Mobile Phone (100C)“, insbesondere die Seiten und die Umgebung, dem oben genannten Design, das Apple 2013 angemeldet hatte, sehr ähnlich war.

Streitpunkt: Ob das Erscheinen des iPhone 6 eine Verletzung des „Mobiltelefons (100C)“ darstellt, ist schwer zu bestimmen

Was den „Designpatentverletzungsstreit um das Mobiltelefon (100C) (Patentnummer: ZL201430009113.9)“ betrifft, der dazu führte, dass der Verkauf des iPhone 6/6 Plus eingestellt wurde, wurde dem Mobiltelefon (100C) am 9. Juli 2014 das Designpatent erteilt.

Am 11. Dezember 2014 kaufte Shenzhen Baili Marketing Service Co., Ltd. (nachfolgend „Baili Company“ genannt) im Einkaufszentrum der Zhongfu Telecom Company zwei Mobiltelefone, iPhone 6 und iPhone 6 Plus.

Anschließend reichte die Baili Company beim Pekinger Amt für geistiges Eigentum einen Antrag auf Bearbeitung wegen Patentverletzung ein. Nachdem das Pekinger Amt für geistiges Eigentum den Fall am 6. Januar 2015 angenommen hatte, fügte es mit Zustimmung der Baili Company Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd. als Mitbeklagten hinzu und führte zwei mündliche Anhörungen zu dem Fall durch.

Am 10. Mai 2016 erließ das Amt für geistiges Eigentum Pekings die oben genannte Entscheidung Nr. Jingzhizhi (2016) 854-16, in der festgestellt wurde, dass das iPhone 6/6plus eine Verletzung des Geschmacksmusterpatents für Mobiltelefone (100C) darstellte, und Zhongfu Telecom und Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd. angewiesen wurden, weder den „Verkauf zu versprechen, noch den Verkauf“ noch den „Verkauf“ der Mobiltelefone iPhone 6/6plus einzustellen.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass Apple während der Phase der Streitermittlung und -bearbeitung am 11. März 2015 in China die Patentgenehmigung für das Erscheinungsbild des iPhone 6 erhielt.

Nachdem für das iPhone 6 die Designpatentgenehmigung erteilt wurde, dürfte die Frage, ob es für das Pekinger Amt für geistiges Eigentum angemessen ist, weiterhin festzustellen, dass das iPhone 6/6plus in den Feststellungs- und Bearbeitungsdokumenten eine Verletzung darstellt, im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlungen stehen.

Abwicklungsentscheidung: Darf das mit einem Verkaufsstopp belegte iPhone 6/6 Plus noch verkauft werden?

Gemäß Artikel 11 des Patentgesetzes darf nach Erteilung eines Patentrechts für ein Design keine Einheit oder Einzelperson das Patent ohne die Erlaubnis des Patentinhabers umsetzen, d. h. sie dürfen das patentierte Designprodukt nicht für Produktions- und Geschäftszwecke herstellen, verkaufen oder importieren.

Im Entscheidungsschreiben Nr. Jingzhizhizi (2016) 854-16 forderte das Pekinger Amt für geistiges Eigentum von Zhongfu Telecom und Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd. lediglich, den „Verkaufsversprechen und -verkauf“ bzw. den „Verkauf“ der Telefone iPhone 6/6 Plus einzustellen. Es gibt keine Aufforderung an Apple, die Produktion des iPhone 6/6 Plus zu verbieten.

Darüber hinaus antwortete Apple in einem Interview mit den Medien, dass die Verkäufe auf dem chinesischen Markt weiterhin normal seien. Kann das iPhone 6/6 Plus, dessen Verkauf eingestellt wurde, also noch verkauft werden?

Allerdings ist im Patentgesetz und in der Durchführungsverordnung zum Patentgesetz nicht eindeutig festgelegt, ob die Entscheidung der Patentverwaltungsabteilung, dass eine Verletzung eine Patentverletzung darstellt, weiterhin durchgesetzt werden sollte, wenn eine Klage eingereicht wird.

Allerdings besagt Artikel 44 der Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen für Patente, eine Abteilungsverordnung des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum, dass die Vollstreckung der Entscheidung während des Rechtsstreits nicht ausgesetzt wird, wenn die für Patentangelegenheiten zuständige Abteilung eine Entscheidung trifft, in der sie feststellt, dass eine Patentverletzung vorliegt, und den Verletzer anweist, die Verletzung unverzüglich einzustellen, und der Beklagte eine Verwaltungsklage beim Volksgericht einreicht.

Gemäß den Bestimmungen der „Patent Administrative Enforcement Measures“ des State Intellectual Property Office hat Apple das Beijing Intellectual Property Office vor dem Beijing Intellectual Property Court wegen der Entscheidung des Beijing Intellectual Property Office verklagt. Die Entscheidung des Beijing Intellectual Property Office, Zhongfu Telecom und Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd. anzuweisen, den Verkauf von iPhone 6/6plus nicht mehr zu versprechen bzw. nicht mehr zu verkaufen, hält die Vollstreckung jedoch nicht auf.

Einfach ausgedrückt: Gemäß den Bestimmungen der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum und der Entscheidung der Verwaltung für geistiges Eigentum von Peking ist es Zhongfu Telecom zumindest in Peking nicht gestattet, das iPhone 6/6 Plus zu verkaufen oder den Verkauf zu versprechen, und auch Apple ist der Verkauf des iPhone 6/6 Plus nicht gestattet.

Und nicht „normale Verkäufe auf dem chinesischen Markt“, wie Apple behauptet.

Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018.

<<:  Im Zeitraum 618 stieg das Verkaufsvolumen von VR-Brillen um 23498 %. Hast Du Angst?

>>:  Dass Asus HTC überholt, sieht nur gut aus. Vor welchem ​​Dilemma steht Taiwans Mobiltelefonindustrie?

Artikel empfehlen

Welche einfachen Möglichkeiten gibt es, Bauchfett zu verlieren?

Es sind wieder Sommerferien. Jedes Mal fahre ich ...

Ultraman kann den Nobelpreis gewinnen, indem er Monster bekämpft!

Der Kampfverlauf zwischen Ultraman und Monstern l...

Wie helfen Liegestütze beim Training?

Liegestütze sind heutzutage eine sehr beliebte Sp...

Welche Art von Übung kann die Körpergröße steigern?

Sport ist eine sehr gute Methode, um fit zu bleib...

Können Kniebeugen die Beine schlanker machen?

Dicke Beine sind ein Problem, das viele Freundinn...

Wie effektiv ist Einbeinspringen zum Abnehmen?

Seilspringen ist eine Art Aerobic-Übung. Wie wir ...