Vorinstallierte Software kann nicht deinstalliert werden; Benutzer verliert Klage gegen Apple

Vorinstallierte Software kann nicht deinstalliert werden; Benutzer verliert Klage gegen Apple

Der mit großer Aufmerksamkeit verfolgte erste nationale Gerichtsprozess, in dem ein Apple-Telefonnutzer Apple wegen Sicherheitsproblemen mit seinen persönlichen Daten verklagte, ist endlich zu einem Abschluss gekommen. Gestern erhielt Frau Yao ein Gerichtsurteil und alle ihre Ansprüche wurden abgelehnt.

Das Gericht stellte fest, dass diese Situation kein Problem mit der Produktqualität darstellte

Ende Juni dieses Jahres reichte Frau Yao aus Shenzhen Klage gegen den Apple-Distributor auf dem chinesischen Festland, „Apple Electronic Products Trading (Beijing) Co., Ltd.“, ein. und der Einzelhändler „A Telecommunications Development Co., Ltd.“ aus Shenzhen und „Ein Telekommunikationsgeschäft.“ Sie listete insgesamt sechs Forderungen auf, darunter die Offenlegung, ob die auf dem iPhone 5 vorinstallierte Software die Funktion hat, private Informationen des Benutzers zu überwachen und zu stehlen, die Offenlegung der Gründe, warum Benutzer die vorinstallierte Software nicht frei deinstallieren können, und eine öffentliche Entschuldigung.

Diesbezüglich entschied das Gericht in Futian, dass Frau Yao die Qualität des Mobiltelefons erkannte und beim Kauf des Telefons wusste, dass die Karte zugeschnitten werden musste, die vorinstallierte Software nicht deinstalliert werden konnte, die Anwendungssoftware über den App Store heruntergeladen werden musste und die Software bei Anschluss an einen Computer installiert werden musste, Frau Yao das Telefon jedoch trotzdem freiwillig kaufte. Diese Umstände beeinträchtigen nicht die normale Nutzung der Funktionen des Mobiltelefons. Die Verwendung des eigenständigen iOS-Betriebssystems von Apple ist eine Produktfunktion und reicht nicht aus, um ein Problem mit der Produktqualität darzustellen. Frau Yaos Forderung, das Mobiltelefonsystem umzugestalten und sich zu entschuldigen, entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage und wird vom Gericht nicht unterstützt.

Bezüglich der Behauptung von Frau Yao, Apple habe das Recht des Benutzers auf Information und Privatsphäre verletzt, entschied das Gericht in Futian, dass, wenn Frau Yao sicher sei, dass Apple die Datenschutzrechte des Benutzers verletzt habe, ihre Forderungen, „offenzulegen, ob die auf dem iPhone 5 vorinstallierte Software die Funktion hat, private Informationen des Benutzers zu überwachen und zu stehlen“ und „den Grund offenzulegen, warum Benutzer vorinstallierte Software nicht frei deinstallieren können“, bedeutungslos seien und nicht der Form der Haftung für Vertragsbruch entsprächen; Wenn Frau Yao fragen wollte, ob eine Verletzung der Privatsphäre vorlag, hat Apple bereits die entsprechende Antwort gegeben, und es besteht kein Bedarf für ein Urteil zu den oben genannten Ansprüchen.

Daher fällte das Gericht in Futian ein erstinstanzliches Urteil und wies die Klage von Frau Yao ab.

Der Verbraucherrat schrieb an das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, um gegen vorinstallierte Software vorzugehen

Da diese Zeitung und viele andere Medien über den Fall berichteten, löste er in der Öffentlichkeit Bedenken darüber aus, ob es rechtmäßig sei, dass vorinstallierte Software nicht gelöscht werden könne.

Ende Oktober gab der Verbraucherrat von Shenzhen bekannt, dass er sich mit 22 städtischen und regionalen Verbraucherräten der Provinz zusammengeschlossen habe, um gemeinsam an das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie zu schreiben. Darin wurde gefordert, dass Verbraucher vorinstallierte Mobiltelefonanwendungen frei deinstallieren dürfen. Drei Vorschläge wurden unterbreitet: Erstens sollten Mobiltelefonhersteller die auf Smartphones vorinstallierte Anwendungssoftware von der Systemsoftware trennen, die grundlegende Mobiltelefonfunktionen unterstützt, und den Benutzern die freie Deinstallation ermöglichen. Zweitens sollten Mobiltelefonhersteller und Softwareentwickler die Verbraucher klar über wichtige Informationen wie den Namen und die Art der vorinstallierten Anwendungssoftware und die entsprechende Deinstallationsmethode informieren. drittens: Stärkung der Marktaufsicht für vorinstallierte Anwendungssoftware und Verbesserung der Teststandards für vorinstallierte Software.

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