Der heiße Sommer im Juni 2015 neigt sich dem Ende zu und in den vergangenen etwa zwanzig Tagen sorgten börsennotierte chinesische Unternehmen auf den in- und ausländischen Kapitalmärkten für ein heißes Thema und eine wunderbare Geschichte nach der anderen: Am 5. Juni, nach 7 Jahren und 9 Monaten, lag der Shanghai Composite Index wieder über 5.000 Punkte und das Handelsvolumen der beiden Märkte überschritt 2 Billionen; Am 10. Juni begannen das nicht börsennotierte Xiaomi und das börsennotierte LeTV in China einen offenen Kampf, der bis heute andauert. Am 17. Juni gab Qihoo seine Privatisierung bekannt. Am selben Tag wurde Hongda New Materials, das Focus Media als Mantelgesellschaft für den Börsengang in China nutzen wollte, von der China Securities Regulatory Commission untersucht. Das Thema der Rückkehr chinesischer Unternehmen zur Privatisierung wurde erneut heiß diskutiert. Am 19. Juni stürzte der Shanghai Composite Index um 6,42 % ab und fiel unter 4.500 Punkte, was zu einer „Drachenbootfest-Katastrophe“ führte. Am 23. Juni veröffentlichte Professor Liu Shuwei wie geplant den Analysebericht zu LeTV und wies darauf hin, dass das Modell der „Geldverbrennung“ schwer aufrechtzuerhalten sei und LeTV erneut im Zentrum des Sturms stehe. Auf dem inländischen Kapitalmarkt, der in diesem Monat häufige Höhen und Tiefen sowie ständige Schwankungen erlebt hat, gibt es zwei heiße Themen: zum einen die Rückkehr der in den USA notierten chinesischen Aktien und zum anderen die Frage, wie man die Bewertung und das „Geldverbrennungsmodell“ von High-Tech-„Konzept“-Unternehmen („Story“) vernünftig einschätzen kann. Auch die im Juni gegen Xunlei, ein in den USA börsennotiertes chinesisches Unternehmen, anhängige Sammelklage stand in engem Zusammenhang mit den beiden oben genannten heißen Themen. Xunlei ist das zweite chinesische Unternehmen, das in diesem Monat mit einer Sammelklage konfrontiert war, und das neunte in diesem Jahr. Im Folgenden werde ich mit Ihnen die grundsätzliche Situation dieses Rechtsstreits und die Betrachtungsweise des Themas „Storytelling“ in Unternehmen erörtern und analysieren. Sie möchten sich direkt nach der Notierung umgestalten und brauchen dringend eine neue Story? Im Jahr 2011 versuchte Xunlei seinen ersten Börsengang und seine Bewertung erreichte einst 2 Milliarden US-Dollar. Aufgrund der „Turbulenzen bei den chinesischen Konzeptaktien“ musste der Börsengang jedoch verschoben werden. Am 24. Juni 2014 wurde Xunlei in den Vereinigten Staaten offiziell gelistet. Bei diesem Börsengang wurden insgesamt 8,41225 Millionen ADS ausgegeben (jedes ADS repräsentiert 5 Stammaktien), der Wert jedes RDS betrug 12 US-Dollar und der Gesamterlös aus der Emission betrug 100,947 Millionen US-Dollar. Nach Abzug von 7,066 Millionen US-Dollar an Zeichnungsgebühren und 3,504 Millionen US-Dollar an Buchhaltungs-, Rechts- und sonstigen Notierungsgebühren betrug der Nettoemissionsertrag 90,377 Millionen US-Dollar. Vor seiner Börsennotierung hatte Xunlei fünf Finanzierungsrunden mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über 500 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Davon wurden 310 Millionen US-Dollar allein im April 2014 aufgebracht. In den letzten 52 Wochen schwankte der Aktienkurs von Xunlei zwischen 5,93 und 16,18 US-Dollar. am 24. Juni 2015 schloss die Aktie bei 13,68 US-Dollar, bei einem Gesamtmarktwert von 943 Millionen US-Dollar; und am 31. März 2015 betrug der Kassenbestand fast 390 Millionen US-Dollar. Die obigen Informationen scheinen darauf hinzudeuten, dass: a. Verglichen mit der Finanzierung in Höhe von 500 Millionen US-Dollar vor der Börsennotierung ist die Finanzierungssumme von Xunlei für den Börsengang in den USA nicht hoch. B. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bargeldbestands von Xunlei erscheint der aktuelle Marktwert von über 900 Millionen US-Dollar nicht hoch; aber wenn wir es mit den relevanten Finanzdaten von Xunlei kombinieren, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind, werden wir Folgendes feststellen: Die Leistung von Xunlei zeigte in jedem Quartal vor seiner Notierung im Juni 2014 einen Aufwärtstrend, aber nach der Notierung zeigte seine Leistung offensichtlich einen starken Rückgang, insbesondere im vierten Quartal 2014, als der Umsatz im Vergleich zum vorherigen Quartal stark zurückging, und im ersten Quartal 2015 erlitt es einen schweren Verlust. Sollte es daher zu einer leichten Verzögerung des Börsengangs von Xunlei kommen, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich dies aufgrund der anschließenden schlechten Performance negativ auf den Börsengang auswirkt. Aus dieser Perspektive war das IPO-Team von Xunlei recht erfolgreich darin, die richtige Gelegenheit für die Notierung zu ergreifen. Am 31. März 2015 gab Xunlei bekannt, dass es seine Anteile an Xunlei Kankan für 130 Millionen RMB an Beijing Xiangchao International Media Co., Ltd. verkaufen würde. Xunlei sagte, dass es dabei um die Veräußerung von „nicht zum Kerngeschäft gehörenden und unrentablen“ Geschäftsbereichen gehe, während gleichzeitig die strategische Umsetzung des Mobilfunkgeschäfts und des „Crystal Project“ sichergestellt werde. Einige Medien wiesen darauf hin, dass die Aufgabe von Xunlei Kankan eine umfassende Umgestaltung der Unternehmensstrategie von Xunlei bedeute. Mit anderen Worten: Xunlei möchte eine andere Geschichte erzählen. Was ich allerdings nicht erwartet hatte, war, dass diese neue Geschichte, nachdem sie erst kurz erzählt worden war, bereits zahlreiche Beschwerden hervorrief. Sammelklage: Alles nur „schöne Geschichten“? Nach Börsenschluss am 20. Mai 2015 (Eastern Time) gab Thunder seine Ergebnisse für das erste Quartal bis zum 31. März 2015 bekannt: Der Umsatz im ersten Quartal betrug 30,2 Millionen US-Dollar, ein Rückgang von 8,4 % im Jahresvergleich und 14,9 % im Monatsvergleich; Der Nettogewinn betrug 2,4 Millionen US-Dollar, ein Rückgang von 47,8 % im Vergleich zum Vorjahr und 66,7 % im Vergleich zum Vormonat. Aufgrund des Rückgangs der Abonnentenzahl (die Abonnentenzahl sank von 4,95 Millionen am 31. Dezember 2014 auf 4,88 Millionen am 31. März 2015) gingen die Einnahmen aus dem Abonnementdienst-Kerngeschäft von Thunder weiter zurück. Thunders Einnahmen aus Abonnementdiensten beliefen sich im ersten Quartal auf 21,2 Millionen US-Dollar, ein Rückgang von 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr und 14,7 % im Vergleich zum Vormonat. Zum Handelsschluss am 21. Mai 2015 fiel der Aktienkurs von Thunder um 1,69 US-Dollar auf 9,71 US-Dollar, ein Rückgang von 15 %. Am 8. Juni 2015 kam es zu einer Sammelklage. Die Kläger warfen Xunlei vor, falsche und irreführende Informationen veröffentlicht und die erheblichen Risiken, die das Crystal-Projekt und die Mobilstrategie für die finanzielle Lage des Unternehmens haben könnten, nicht offengelegt zu haben. Der Rechtsstreit dauerte vom 24. Juni 2014 (dem Datum des Inkrafttretens des Börsenprospekts des Unternehmens) bis zum 20. Mai 2015 (dem Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse des ersten Quartals 2015). Zu den Beklagten zählen: Xunlei Company, ihr CEO und CFO („einzelne Beklagte“) sowie beklagte Investmentbanken wie JPMorgan Chase, Citigroup und Oppenheimer. Der Kläger wies darauf hin: Alle oben genannten Beklagten haben gegen Abschnitt 10(b) des Securities Exchange Act und Regel 10b-5 der SEC verstoßen. Diese Behauptung muss die Bedingung des Betrugs (Vorsatzes) erfüllen, was als schwierig zu beweisen gilt. l Die beiden Angeklagten haben gegen Abschnitt 20(a) des Securities Exchange Act verstoßen, nämlich gegen die Haftungsklausel für die Kontrolleure. der Erfolg dieser Behauptung hängt weitgehend davon ab, ob die vorherige Behauptung bestätigt wird; l Die beiden Angeklagten haben gegen Abschnitt 11 des Securities Act verstoßen. Dieser Vorwurf richtet sich vor allem gegen die angeblich irreführenden Inhalte des Prospekts; l Alle Angeklagten haben gegen Abschnitt 12(a)(2) des Securities Act verstoßen. Dieser Vorwurf richtet sich gegen den Inhalt des Prospekts und muss nicht den Tatbestand des Betrugs erfüllen; l Die einzelnen Angeklagten haben gegen Abschnitt 12 des Securities Act, die Haftungsklausel für Verantwortliche, verstoßen. Ob dieser Vorwurf berechtigt ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der vorherige Vorwurf Erfolg hat. In Absatz 28 der Klage des Klägers zitierte dieser die Bemerkungen der leitenden Angestellten von Xunlei während der Telefonkonferenz zur Bekanntgabe der Ergebnisse am 21. August 2014. Diese wiesen darauf hin, dass Xunlei im April 2014 Betatests für das „Crystal Project“ durchgeführt und dabei erhebliche Fortschritte erzielt habe. Darüber hinaus gab Thunder bekannt, dass sein „Crystal Project“ sehr optimistisch ist, die Bandbreitenkosten des Unternehmens in Zukunft zu senken, da die Technologie die Bandbreite um das Neun- oder Zehnfache erhöhen könnte. Thunder gab außerdem bekannt, dass Xiaomi möglicherweise der erste zahlende Kunde des „Crystal Project“ sein wird. Gleichzeitig wiesen die Führungskräfte von Thunder jedoch auch darauf hin, dass sich das „Crystal-Projekt“ noch in der Anfangsphase befinde und das Unternehmen dem Markt weitere substanzielle Informationen oder Fortschritte bekannt geben werde. Der Kläger wies darauf hin, dass dies das erste Mal sei, dass die Xunlei Company ihr laufendes „Kristallprojekt“ den Investoren offenlege. Dieses Projekt wurde im Prospekt des Unternehmens, der am 24. Juni 2014 in Kraft trat, nicht offengelegt. Der Kläger ist der Ansicht, dass die oben genannte Offenlegung von Informationen durch Xunlei wesentlich irreführend ist, da Xunlei das Risiko nicht offengelegt hat, dass die Umstellung seiner Geschäftsstrategie auf das „Crystal Project“ und das Mobilfunkgeschäft negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Unternehmens haben könnte. Dem Klagestand nach zu urteilen, dürfte es für den Kläger recht schwierig werden, die Anklage erfolgreich vorzubringen. Xunlei machte keine Angaben zu den Risiken, die mit seinem „Crystal Project“ und seinem Mobilfunkgeschäft verbunden sind. Wie die Führungskräfte von Xunlei jedoch bei der vierteljährlichen Leistungsankündigungssitzung bekannt gaben, befindet sich das „Crystal Project“ noch in der Anfangsphase. Ob eine Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit erforderlich ist und warum eine Nichtoffenlegung eine wesentliche Falschdarstellung oder das Weglassen wesentlicher Informationen darstellen würde, wurde vom Kläger nicht konkret dargelegt. Aus dieser Sicht ist der Vorwurf des Klägers daher nicht stichhaltig. Dies gilt umso mehr für das Mobilfunkgeschäft, da der Kläger nicht darlegte, warum und wann Xunlei Informationen zu diesem Geschäft offenlegen musste. Darüber hinaus wies der Kläger darauf hin, dass Xunlei „Xunlei Kankan“ verkauft habe, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu verbessern (siehe Absatz 31 der Klage). Damit will er offenbar darauf hinweisen, dass Xunlei das Risiko negativer Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Unternehmens während der Geschäftsumwandlung zum „Crystal Project“ und dem Mobilfunkgeschäft nicht offengelegt habe. Der Vorwurf des Klägers weist gewisse logische Mängel auf, denn nicht die Unternehmensumwandlung verursacht die finanziellen Risiken des Unternehmens, sondern die Tatsache, dass die finanzielle Lage des Unternehmens tatsächlich gefährdet wäre, wenn es die Umwandlung nicht vornimmt. Das heißt, die finanziellen Risiken des Unternehmens liegen nicht in der Unternehmensumwandlung, und die finanziellen Risiken des Unternehmens sind nicht auf das „Crystal-Projekt“ oder das Mobilfunkgeschäft zurückzuführen (zumindest hat der Kläger dies bislang nicht dargelegt). Der wahre „Schuldige“, der die finanziellen Risiken des Unternehmens verursacht, ist das traditionelle Geschäft wie „Thunder Kankan“, und der Kläger hat dem Unternehmen keine Unregelmäßigkeiten bei der Offenlegung von Informationen über das traditionelle Online-Geschäft „Thunder Kankan“ vorgeworfen. Natürlich kann der Kläger auch darauf hinweisen, dass sein Vorwurf nicht nur darin bestand, dass Thunder die mit dem „Crystal-Projekt“ und dem Mobilfunkgeschäft verbundenen Risiken nicht offengelegt habe, sondern dass Thunder auch die Risiken der Geschäftsumwandlung nicht offengelegt habe. Aber auch dann ist der Vorwurf des Klägers nicht stark genug, da dieser nicht dargelegt hat, wann die wesentliche Umgestaltung des Geschäfts von Thunder begann. War das vor dem Börsengang von Thunder? Denn damit wäre unmittelbar der Zeitpunkt verbunden, als Xunlei die Verpflichtung zur Offenlegung der Informationen nach außen hatte, der Kläger hierauf jedoch nicht hingewiesen hatte. Im Gegenteil, Xunlei kann argumentieren, dass der wesentliche Schritt bei seiner Geschäftsumwandlung der Verkauf von Xunlei Kankan war und Xunlei diese Verkaufstransaktion bei der ersten Gelegenheit vollständig offengelegt hat. Darüber hinaus kann der Kläger auch darauf hinweisen, dass es einen klaren Trend gibt, dass Benutzer von Xunlei oder anderen ähnlichen Internetunternehmen vom herkömmlichen PC-Onlinedienst auf mobile Endgeräte umsteigen, sodass eine Risikobewertung des mobilen Geschäfts erforderlich ist. Als Facebook beispielsweise an die Börse ging, verlangte die SEC vom Unternehmen die Offenlegung von Risiken, um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden. Dem aktuellen Klageentwurf zufolge hat der Kläger jedoch keinen derartigen Vorwurf erhoben und für die Außenwelt ist nicht ersichtlich, ob diese Situation zum Zeitpunkt des Börsengangs von Thunder auch in seinem eigenen Unternehmen vorlag. Es ist also nicht leicht, eine Anschuldigung zu erheben. Kurz gesagt geht es bei der Klage von Xunlei um das Urteil zur Offenlegung von Informationen, das durch die Übergangsphase ausgelöst wird, wenn die „alte Geschichte“ (das traditionelle Geschäft von Xunlei) endet und die „neue Geschichte“ („Crystal Project“ und das Mobilfunkgeschäft) beginnt. Wir sind gespannt, wie Kläger und Beklagter diese Angelegenheit verhandeln werden, sowie auf die Analyse, das Urteil und den Entscheidungsprozess des Richters. Für den „Rechtsstreitstab“ ist es nicht von Interesse, wie Thunder seine Risiken offenlegen soll. Der „Prozessstab“ hofft, Thunder erfolgreich verklagen und Thunder vor den Prozesswagen binden zu können. Wenn es im Fall zu einem Beweismitteloffenlegungsverfahren kommt, verfügen die Prozessbeteiligten über mehr Verhandlungsmasse, um eine Entschädigung auszuhandeln und zu erhalten. Für in den USA notierte chinesische Unternehmen wird das Urteil im Xunlei-Prozess neue Rechtsprechung schaffen. In Zukunft können sie sich anhand des Rechtsstreits um Xunlei informieren, auf welche Risiken der Informationsoffenlegung sie bei der Umgestaltung ihres Unternehmens oder beim „Erzählen von Geschichten“ achten müssen. Wird sich Xunlei dem Trend zur Privatisierung und Rückkehr chinesischer Unternehmen an der US-Börse anschließen? Die Rückkehr chinesischer Aktien ist eines der heißen Themen dieses Jahres. Berichten zufolge haben seit 2015 24 in den USA börsennotierte chinesische Unternehmen eine Privatisierung angekündigt und planen eine Rückkehr auf den heimischen Kapitalmarkt. Darunter sind mehrere neue Unternehmen, die 2014 an die Börse gegangen sind (wie etwa Momo). Auf dem inländischen Kapitalmarkt übersteigt die Marktkapitalisierung kleiner Unternehmen wie Baofeng Technology und LeTV 30 Milliarden Yuan bzw. 100 Milliarden Yuan, was Youku Tudou und Thunder, die in derselben Branche und in den USA notiert sind, natürlich äußerst neidisch macht. Am 24. Juni 2015, dem ersten Jahrestag der Börsennotierung von Xunlei, veröffentlichte der CEO von Xunlei einen Weibo-Beitrag zur Privatisierung, in dem er darauf hinwies, dass wir dem Trend nicht blind folgen sollten, und wies darauf hin, dass bei der Privatisierung zwei Fragen berücksichtigt werden sollten: 1. Was können wir bekommen, wenn wir auf den A-Aktienmarkt zurückkehren? 2. Was könnten Sie verlieren, wenn Sie nicht zu A-Aktien zurückkehren? Der Privatisierungsprozess und die Rückkehr zum inländischen Kapitalmarkt werden rechtliche, finanzielle und steuerrechtliche sowie technische Fragen mit sich bringen, wie etwa die Finanzierung, die Auflösung von VIE-Strukturen und den Ausstieg von US-Dollar-Aktionären. Darüber hinaus werden unvorhersehbare Fragen aufgeworfen, wie etwa die allgemeine Entwicklung des inländischen Kapitalmarkts und die Wartezeit bis zur Notierung. Daher ist dies nicht für alle Unternehmen eine leichte Aufgabe und nicht alle Unternehmen können sich die Risiken leisten, die dieser Prozess birgt. Doch ob auf dem US-amerikanischen oder dem chinesischen Kapitalmarkt: Voraussetzung ist die Gesundheit des Unternehmens. Wenn das Geschäftsmodell hapert und das Unternehmenswachstum schwach ist, kann man selbst mit einer schönen Geschichte allenfalls kurzfristig die Gunst des Kapitalmarkts gewinnen. Ob eine Sammelklage in den USA den Privatisierungsprozess und die Notierung der A-Aktien beeinflusst, hängt von den konkreten Gründen der Klage ab. Wie ist das Konzept des „Storytelling“ in einem Unternehmen zu berücksichtigen? Konzeptunternehmen, die Geschichten erzählen können, erfreuen sich derzeit auf den in- und ausländischen Kapitalmärkten großer Beliebtheit. Manche werden beispielsweise als „Internet-Denken“ bezeichnet, andere als „Ökosystem“, „Ökosphäre“, „ökologische Kette“, „Sub-Ökosystem“ usw. Diese innovativen Unternehmen sind oft Pioniere im Vorantreiben des menschlichen Fortschritts, manche stellen jedoch gleichzeitig eine Versuchung für Investoren dar und manche können sich als Fallen erweisen. Manche Leute glauben, dass das statische und dynamische Kurs-Gewinn-Verhältnis und das Kurs-Buchwert-Verhältnis, die für traditionelle Branchenbewertungen gelten, für diese Unternehmen möglicherweise nicht geeignet sind und sogar das Kurs-Umsatz-Verhältnis für diese Unternehmen möglicherweise nicht geeignet ist. Können Anleger das „Preis-zu-Traum-Verhältnis“ also nur nutzen, um über die Bewertung dieser Unternehmen zu fantasieren? Wie sollten Anleger diese Konzeptunternehmen betrachten? Sind diese Unternehmen angemessen bewertet? Sind diese Unternehmen es wert, weiterhin Geld zu verbrennen? Der Autor ist der Ansicht, dass wir bei der Betrachtung dieser Unternehmen von zwei Aspekten der Marktsystemkonstruktion ausgehen müssen. Einerseits müssen börsennotierte Unternehmen die wichtigsten Informationen der „Geschichte“, die sie erzählen, aus der Perspektive der Anlegerbedürfnisse vollständig offenlegen; Andererseits ist es notwendig und zulässig, eine öffentliche und umfassende Bewertung und Überwachung der Offenlegungsqualität der Story durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Offenlegung von hoher Qualität ist und für die Anleger eine inhaltliche Bedeutung hat. Geben Sie die wichtigsten Informationen der Geschichte vollständig preis. Die vollständige Offenlegung der Kerninformationen der Geschichte hat zwei Bedeutungen. Erstens müssen die spezifischen Risiken der Geschichte offengelegt werden. Es reicht nicht aus, nur die schöne Seite der Geschichte zu enthüllen. Auch die damit verbundenen konkreten Risiken müssen offengelegt werden. Darüber lässt sich nicht pauschal sprechen und gewisse Risiken lassen sich nicht verschweigen. Müssen Unternehmen, die das „Ökosystem“-Konzept fördern, ihren Investoren mitteilen, was die Schlüsselfaktoren für den Erfolg jedes ihrer Unter-Ökosysteme sein werden? Wo liegen möglicherweise die konkreten Risiken? Was sind die aktuellen Entwicklungstrends der einzelnen Teilökosysteme? Da jedes Unternehmen andere Konzepte hat und jede Geschichte ihre eigene Schönheit hat, sollten auch die jeweiligen Risiken unterschiedlich sein, sodass die Risikooffenlegung nicht immer dieselbe sein sollte. Der zweite Grund ist der Bedarf an quantitativen Bewertungsdaten. Für innovative Hightech- und Internetunternehmen kann es in der Anfangsphase oder während der Marktexpansion unfair sein, zur Bewertung ausschließlich traditionelle Finanzindikatoren (wie Rohertragsspanne, Nettogewinn usw.) zu verwenden oder mit den Bedürfnissen der Anleger nicht vereinbar. Daher wird in diesem Artikel nicht erörtert, welche Rolle Finanzdaten bei der Bewertung dieser Unternehmen spielen (bitte beachten Sie: Dies bedeutet nicht, dass Finanzdaten keine Rolle spielen können). Wichtige Betriebskennzahlen können in den frühen Phasen der Geschichte wichtiger sein. Diese Betriebsindikatoren variieren je nach Branche, beispielsweise: Bestellvolumen und Auslieferungsvolumen von Tesla-Autos, Anzahl der registrierten Benutzer, aktive Benutzer, tatsächlich zahlende Benutzer, ARPU-Wert in der Spielebranche, Mobiltelefonlieferungen in der Smartphone-Branche, TV-Lieferungen und Erneuerungsbenutzer in der Smart-TV-Branche usw. Diese sogenannten wichtigsten Betriebsindikatoren müssen jedoch in einem klaren und direkten Zusammenhang mit der Rentabilität des Unternehmens stehen. Sie dürfen nicht rein oberflächlich sein (wie etwa nur ein einzelner Indikator für den Marktanteil) und es dürfen keine Indikatoren (oder ein einzelner Indikator) sein, die lediglich dazu dienen, die Fantasie der Anleger anzuregen. Beispielsweise ist die tatsächliche Anzahl zahlender Benutzer in der Spielebranche relevanter als die Anzahl registrierter Benutzer. Sie können daher nicht nur Letztere offenlegen, ohne Erstere offenzulegen. Wenn beispielsweise eine Video-Website nur die kumulierte Wiedergabedauer ihrer Videoanzeigen, nicht aber den ARPU-Wert angibt, kann dies zu einer Irreführung der Anleger führen. Investoren müssen Konzeptunternehmen durch kontinuierliches Verfolgen dieser wichtigen Betriebsindikatoren berücksichtigen, sodass diese Indikatoren die Investoren nicht in die Irre führen oder verwirren dürfen. Im November 2013 wies Frau White, die Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, auf einer Konferenz öffentlich darauf hin, dass die Zahl der Nutzer von Technologieunternehmen möglicherweise nichts mit deren Gewinnen zu tun habe. Sie warnte Investoren davor, sich von der attraktiven Nutzerzahl täuschen zu lassen. Die SEC ist besorgt darüber, ob der logische Zusammenhang zwischen diesen sogenannten Betriebsindikatoren und der Rentabilität des Unternehmens klar ist. Denn wenn der logische Zusammenhang nicht stark ausgeprägt ist oder das Unternehmen ihn nicht klar offenlegt, kann es die Anleger in die Irre führen. Als Internetunternehmen wie GROUPON, FACEBOOK und TWITTER an die Börse gingen, verlangte die SEC von ihnen, relevante nicht standardmäßige Betriebsindikatoren und Risiken klarer und detaillierter offenzulegen. Daher müssen Unternehmen, die ökologische und Internet-Konzepte fördern, ihre wichtigsten Betriebsindikatoren den Investoren offenlegen. Diese Indikatoren müssen in direktem und offensichtlichem Zusammenhang mit der Rentabilität stehen und dürfen nicht irreführend sein. Das heißt, die Indikatoren müssen für die Anleger relevant und dürfen nicht irreführend sein. Ein weiterer Aspekt der institutionellen Konstruktion ist die Notwendigkeit und Erlaubnis einer öffentlichen und umfassenden Bewertung und Überwachung der Offenlegungsqualität der erzählten Geschichten. Sind beispielsweise die von börsennotierten Unternehmen offengelegten Risiken ausreichend? Sind bestimmte Risiken versteckt? Sind die von börsennotierten Unternehmen offengelegten operativen Kennzahlen angemessen? Gibt es einen direkten Zusammenhang mit der Rentabilität? Werden dadurch Anleger in die Irre geführt? Offene und umfassende Aufsicht, einschließlich Aufsicht durch Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit. Die Abteilung Corporate Finance der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC verfügt über ein Offenlegungsprüfungsteam mit etwa 400 Mitarbeitern. Diese 400 Fachleute sind für die Prüfung der Prospekte, Jahresberichte, Quartalsberichte und Zwischenmitteilungen von etwa 5.000 in den USA börsennotierten Unternehmen verantwortlich. Während des Überprüfungsprozesses führen sie jedes Jahr Tausende schriftliche Mitteilungen an börsennotierte Unternehmen. Alle diese Mitteilungsinformationen sind öffentlich und können von der Website der SEC abgerufen werden. Die Verantwortung dieser Offenlegungsprüfungsexperten besteht darin, sicherzustellen, dass die von börsennotierten Unternehmen offengelegten Informationen für die Anleger wertvoll und relevant und nicht irreführend sind. Auch die Kontrolle durch die Öffentlichkeit ist sehr wichtig und sollte gefördert werden. Beispielsweise sind der Analysebericht von Professor Liu Shuwei zu LeTV in diesem Monat, die Analyseberichte verschiedener professioneller Investmentinstitute und die Sammelklage der Aktionäre in diesem Fall allesamt Ausdruck der zivilrechtlichen Aufsichtsbefugnis. Wenn wir das oben beschriebene System etablieren und seinen effektiven Betrieb sicherstellen, ist es dann egal, welche „Konzepte“ börsennotierte Unternehmen auf den Markt bringen oder welche „Geschichten“ sie erzählen: Verbrennen sie Geld? Wohin fließt das Geld? Wie lange kann es brennen? Wie lange darf es brennen? Diese Probleme stellen kein Problem mehr dar, da Anleger ihre eigenen Urteile und Anlageentscheidungen auf der Grundlage nützlicher, zuverlässiger und nicht irreführender Informationen treffen können. Für Anleger ist der Aktienmarkt mit Risiken verbunden und man sollte beim Einstieg in den Markt vorsichtig sein. Ähnlich verhält es sich mit börsennotierten Unternehmen, die nur im „Storytelling“ gut sind: Die Geschichten sind riskant und man sollte beim Geldverbrennen vorsichtig sein. Unabhängig davon, ob der aktuelle „Bullenmarkt“ zu den „Policy-Bullen“, „Kapital-Bullen“ oder „Reform-Bullen“ gehört, können auf dieser Grundlage weitere „Innovations-Bullen“ und „langlebige Bullen“ entstehen, wenn einige Elemente wie „Regulierungs-Bullen“ und „Transparenz-Bullen“ hinzugefügt werden. nur auf diese Weise können wir den gegenwärtigen „Bullenmarkt“, der nicht leicht zu erreichen ist, wertschätzen und dafür sorgen, dass der gegenwärtige „Bullenmarkt“ länger und weiter anhält. Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018. |
>>: Analyse des ultimativen Musters der Internetisierung des Fernsehens
Prüfungsexperte: Peng Guoqiu Stellvertretender Ch...
Am 13. August Ortszeit gab Musk auf der offiziell...
Im vergangenen Jahr 2020 haben mit neuer Energie ...
【Smart Farmers】Reise um die Welt: Eine „Fußabdruc...
Es dauerte nur zwei Jahre, bis die chinesischen A...
„Rauchen ist gesundheitsschädlich“ ist mittlerwei...
Wer regelmäßig kocht, weiß Bei der Zubereitung vo...
Im Sommer ist das Wetter kühler, aber Ihr Körper ...
Es gibt viele Übungsmethoden, um die Beine zu ent...
Viele Freundinnen haben sehr dicke Beine. Es gibt...
Gesellschaftstanz Forscher haben nachgewiesen, da...
Welche Übungen sollten wir machen, um unseren Blu...
Bewundern Sie nicht alle starke Jungs? Seit der A...
Vor Kurzem veröffentlichte Tencent Video offiziel...