Wer kann dem Prestige des „4G Overlord Package“ ein Ende setzen?

Wer kann dem Prestige des „4G Overlord Package“ ein Ende setzen?

Der chinesische Verbraucherverband hat nach eigenen Angaben in jüngster Zeit von vielen Verbrauchern die Rückmeldung erhalten, dass einige Betreiber bei der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten künstlich Hindernisse aufgebaut und das Wahlrecht eingeschränkt hätten. Einige Betreiber schreiben vor, dass 2G- und 3G-Benutzer nach dem Upgrade auf 4G-Dienste nicht mehr zu 2G- und 3G-Paketen zurückwechseln können. Nachdem die 2G-Dienste auf 3G aufgerüstet wurden, gibt es auch Hindernisse, wenn man wieder auf 2G umsteigen möchte.

Das Paket kann nur upgegradet, aber nicht downgegradet werden oder es gibt Hindernisse beim Downgrade des Pakets. Schätzungsweise haben viele Mobiltelefonbenutzer dieses Problem schon einmal erlebt. Aufgrund der starken Stellung der Betreiber kommt es für einzelne Nutzer bei der Einreichung von Beschwerden häufig zu Rückschlägen. Nach mehrmaliger Ablehnung ertragen die meisten Benutzer dies stillschweigend und betrachten es als Verlust. Auch wenn einige Benutzer dies für eine unerträgliche Arroganz halten, können sie sich nur bei sozialen Organisationen wie der China Consumers Association beschweren, die über keinerlei Strafverfolgungs- und Aufsichtsbefugnisse verfügen.

Logischerweise geben Benutzer beim Kauf von Telekommunikationsdienstpaketen Geld für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen aus, und die Benutzer als Käufer sollten das letzte Wort haben. Es ist offensichtlich weder legal noch vernünftig, wenn Betreiber als Reaktion auf Anträge der Benutzer auf Herabstufung ihrer Pakete direkt „NEIN“ sagen oder ihnen künstlich Hindernisse in den Weg legen.

Einerseits verletzen die Betreiber das Recht der Verbraucher auf unabhängige Entscheidungen. Artikel 9 des Verbraucherschutzgesetzes besagt: „Verbraucher haben das Recht, die Art der Waren oder die Art der Dienstleistung selbstständig auszuwählen. Wenn Verbraucher Waren oder Dienstleistungen selbstständig auswählen, haben sie das Recht, diese zu vergleichen, zu identifizieren und auszuwählen.“

Obwohl 2G und 3G eindeutig zur Auswahl stehen, zwingen die Betreiber die Benutzer, den 4G-Weg zu gehen, oder errichten verschiedene Hindernisse beim Downgrade von Paketen, was den Benutzern als Käufer offensichtlich ihr Recht auf Wahl nimmt. Bei solchen „Zwangsverkäufen“ handelt es sich um Zwangsverkäufe, die rechtlich geahndet werden müssen.

Andererseits steigen die Preise für Pakete nur an, sinken aber nie, und es werden auch keine Hindernisse für sinkende Preise für Pakete geschaffen, was den wirtschaftlichen Rechten und Interessen der Verbraucher schadet.

Wenn wir der Wurzel des Problems auf die Spur kommen, warum gehen die Betreiber dann das Risiko ein, von den Benutzern „kritisiert“ zu werden oder gar rechtliche Sanktionen zu riskieren? Letztendlich liegt es daran, dass sie vom Profit getrieben sind.

Wie wir alle wissen, sind 4G und andere verbesserte Pakete das neue Wettbewerbsgebiet für die Betreiber und stellen die Zukunft des Marktes dar. Je mehr Benutzer 4G verwenden, desto profitabler werden die Betreiber. Darüber hinaus weist das 4G-Paket selbst die Eigenschaften „schnelle Internetgeschwindigkeit und großer Datenverbrauch“ auf. Die von den Benutzern zu zahlenden Gebühren sind offensichtlich höher als bei 2G und 3G. Der Witz der Internetnutzer, dass „ein Haus verloren geht, wenn das Mobiltelefon die ganze Nacht eingeschaltet bleibt“, spiegelt das Problem unerklärlicher Ausfälle des 4G-Verkehrs und übermäßig hoher Gebühren wider. Um es noch härter auszudrücken: Die Betreiber „stehlen“ ihnen einfach ihre Geldbörsen.

Bei solch einer schlechten 4G-Erfahrung ist es kein Wunder, dass Benutzer darum bitten, wieder zu ihren Paketen zu wechseln. Wenn die Betreiber in diesem Zusammenhang behaupten, dass eine Rücknahme nicht möglich sei oder sie heimlich Hindernisse aufstellen, werden die Benutzer natürlich geschädigt.

Wie bei anderen Waren muss auch bei der Abwicklung von Paketdienstleistungen im Telekommunikationsbereich der Grundsatz der „gegenseitigen Zustimmung“ gelten. Nur wenn einer zum Kauf bereit ist und der andere zum Verkauf bereit ist, kann von einer normalen Markttransaktion gesprochen werden. Die von den Betreibern eingeführten Pakete können nur erhöht, nicht jedoch reduziert werden, was dem Trend widerspricht und ihre Arroganz als starke Partei unterstreicht. Die daraus resultierenden Telekommunikationsdienstleistungstransaktionen sind naturgemäß verzerrt und verfälscht.

Tatsächlich hat die Popularität verschiedener sozialer Software bereits enorme Auswirkungen auf die Telekommunikationsbetreiber gehabt. In diesem Zusammenhang sollten die Betreiber dem Benutzererlebnis und der Servicequalität mehr Aufmerksamkeit schenken und das Recht der Verbraucher respektieren, geeignete Paketdienste auszuwählen. Als Erstes müssen wir uns den bestehenden Problemen in der Verpackungsindustrie stellen, Hindernisse beseitigen und einen Ausstiegsmechanismus für die Verbraucher einrichten. Gleichzeitig kann der Betreiber nach Ablauf des Dienstes angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verbraucher rechtzeitig an die Vertragsverlängerung zu erinnern und den Vertrag standardmäßig zu kündigen, wenn er nicht verlängert wird, um die Kundenzufriedenheit zu erhalten.

Wenn sich der Betreiber weigert, das Problem zu beheben, können Benutzer natürlich unter Anleitung des Verbraucherschutzverbandes Klage gegen den Betreiber einreichen und auf rechtlichem Wege Gerechtigkeit erlangen. Wenn alles andere fehlschlägt, können die Regulierungsbehörden mit administrativer Macht eingreifen und das Problem der „Bully-Packages“ lösen.

Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018.

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